Darum geht es
„Sichere Anlagen“ öffnet E-Mail-Anhänge zunächst in einer abgeschotteten Testumgebung und beobachtet ihr Verhalten. So werden auch neue, noch unbekannte Schadprogramme erkannt, die ein klassischer Virenscanner übersehen würde.
Was passieren kann
Neue Ransomware-Varianten in Anhängen gelangen ungehindert in die Postfächer und können Ihren Betrieb lahmlegen.
Schritt für Schritt
Prüfen Sie, ob Microsoft Defender für Office 365 Plan 1 lizenziert ist (z. B. in Microsoft 365 Business Premium).
Empfohlen: Weisen Sie unter „Voreingestellte Sicherheitsrichtlinien“ allen Benutzern mindestens den Standardschutz zu.
Alternativ erstellen Sie unter Bedrohungsrichtlinien > Sichere Anlagen eine Richtlinie für alle Empfänger mit der Aktion „Blockieren“.
Legen Sie eine Quarantänerichtlinie fest, damit nur Admins blockierte Anhänge freigeben können.
Prüfen Sie nach einigen Tagen im Bericht „Bedrohungsschutzstatus“, ob Anhänge gescannt werden.
Hier finden Sie die Einstellung
- Microsoft Defender Portal (security.microsoft.com)
- E-Mail & Zusammenarbeit
- Richtlinien & Regeln
- Bedrohungsrichtlinien
- Sichere Anlagen
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Eine Richtlinie für sichere Anlagen ist aktiv
So prüft Auditspiegel es
Diese Einstellung prüft Auditspiegel derzeit nicht automatisch. Der Bericht führt sie im Abschnitt „Was wir nicht geprüft haben“ mit diesem Grund auf:
Diese Schutzeinstellung für E-Mails ist nur über Exchange Online PowerShell auslesbar, nicht über die Microsoft-Schnittstelle, die Auditspiegel heute nutzt. Auditspiegel prüft sie in einer späteren Version automatisch. Bis dahin prüfen Sie sie bitte im Microsoft Defender Portal (security.microsoft.com) im Bereich „E-Mail & Zusammenarbeit“.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Exchange Online PowerShell: Get-SafeAttachmentPolicy | fl Name,Enable,Action; Get-SafeAttachmentRule | fl Name,State,RecipientDomainIs
Bezüge
- SCuBA-Baselines der CISA
- MS.SECURITYSUITE.1.3v1: E-Mails mit Schadsoftware in Quarantäne oder verwerfen
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- APP.5.3.A4: Spam- und Virenschutz auf dem E-Mail-Server
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.