Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: 24.10.2026

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Die nachfolgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben das Schutzniveau, das Auditspiegel zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 32 DSGVO vorhält. Sie beschreiben den tatsächlich umgesetzten Stand; geplante Maßnahmen sind in Abschnitt 6 gesondert und als solche gekennzeichnet aufgeführt.

1. Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle

Die Infrastruktur wird ausschließlich in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Falkenstein (FSN1) und Nürnberg (NBG1) betrieben. Hetzner verfügt für diese Rechenzentren über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Physischer Zutritt ist auf befugtes Hetzner-Personal beschränkt; Zutrittskontrolle und Videoüberwachung verantwortet Hetzner im Rahmen seines Auftragsverarbeitungsvertrags. Eigene Räumlichkeiten mit Kundendaten betreibt der Auftragnehmer nicht.

1.2 Zugangskontrolle

1.3 Zugriffskontrolle

1.4 Trennungskontrolle

Auditspiegel ist als mandantenfähiges System nach dem Shared-Schema-Modell aufgebaut. Die Trennung erfolgt über eine Organisations-Spalte in jeder mandantenbezogenen Tabelle und wird durch RLS-Richtlinien durchgesetzt. Produktions- und Testsysteme sind getrennt; Tests arbeiten mit synthetischen Daten.

1.5 Datenminimierung und Pseudonymisierung

2. Integrität

2.1 Weitergabekontrolle

2.2 Eingabekontrolle

Sicherheitsrelevante Aktionen (Anmeldung, Einrichtung und Entfernung der Zwei-Faktor-Anmeldung, Erteilung und Widerruf der Microsoft-Administratorzustimmung, Start eines Audits, Annahme einer AVV-Version, Abruf eines Berichts, Konto-Löschung, Aufrufe der Administrationsseiten) werden in einer nur anfügbaren Protokolltabelle mit Zeitstempel und pseudonymisierter IP-Adresse festgehalten und nach 2 Jahren gelöscht.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

3.1 Datensicherung

Die produktive Datenbank wird täglich gesichert (physische und logische Sicherung) und mit restic verschlüsselt auf eine vom Server getrennte Hetzner Storage Box in Deutschland übertragen. Es werden die letzten 30 Tagesstände vorgehalten. Das Sicherungspasswort wird beim Aufsetzen des Servers eingebracht und nicht im Quellcode oder Image abgelegt.

3.2 Wiederherstellungstests

Die Wiederherstellung wird vor Aufnahme des Produktivbetriebs und danach regelmäßig (Zielrhythmus: monatlich, mindestens vierteljährlich) auf einer Wegwerf-Datenbank geprüft (Integritätsprüfung der Sicherung, Wiederherstellung und Abgleich der Tabellen); das Ergebnis wird festgehalten.

3.3 Überwachung

System- und Anwendungsmetriken sowie strukturierte Protokolle werden mit selbst betriebenen Komponenten (Prometheus, Alertmanager, Loki, Grafana) auf den eigenen Servern in Deutschland erfasst. Protokolle werden in der zentralen Protokollablage nach 14 Tagen gelöscht; die lokalen Protokolldateien der Container sind in der Größe begrenzt (3 × 10 MB je Dienst) und werden laufend überschrieben. Alarme (z. B. Dienstausfall, ausbleibende Sicherung, ablaufendes Zertifikat, Speicherplatz) gehen per E-Mail an den Betreiber.

3.4 Wiederherstellbarkeit nach Störungen

Für den Ausfall des Servers, der Datenbank und des Sicherungsspeichers bestehen dokumentierte Wiederherstellungsabläufe (Betriebshandbuch). Vor jeder Aktualisierung wird zusätzlich ein Datenbankabzug erstellt.

4. Löschung

5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

5.1 Überprüfung der Maßnahmen

Diese TOM werden mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung überprüft und angepasst. Automatisierte Prüfungen im Entwicklungsprozess sichern unter anderem die Mandantentrennung (RLS), die Datensparsamkeits-Grenze (keine Speicherung von Graph-Rohantworten) und die Abhängigkeits-Aktualität ab.

5.2 Auftragskontrolle (Unterauftragsverarbeiter)

Vor der Aufnahme eines Unterauftragsverarbeiters werden geprüft:

Änderungen der Liste werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Die aktuelle Liste ist unter /legal/subprocessors abrufbar.

5.3 Organisatorisches

Der Auftragnehmer ist ein Einzelunternehmen; die Verarbeitung führt der Inhaber selbst durch. Werden weitere Personen eingesetzt, werden sie vorher schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten Zugriff nur, soweit für ihre Aufgabe erforderlich.

6. Geplante Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen sind vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt. Sie werden hier aufgeführt, damit der tatsächliche Stand nicht überzeichnet wird: