Darum geht es
Schadsoftware kommt häufig als Dateianhang mit gefährlichen Dateitypen wie .exe, .js, .iso oder .vbs. Der Filter für allgemeine Anlagen blockiert solche Dateitypen, bevor sie im Postfach ankommen. Das gilt auch für Dateien, die noch kein Virenscanner kennt.
Was passieren kann
Ein geöffneter schädlicher Anhang kann Ransomware einschleusen und Ihren Betrieb tagelang lahmlegen.
Schritt für Schritt
Öffnen Sie im Defender-Portal Bedrohungsrichtlinien > Antischadsoftware und wählen Sie die Standardrichtlinie („Default“).
Wählen Sie unter „Schutzeinstellungen“ „Bearbeiten“ und aktivieren Sie „Aktivieren Sie den Filter für allgemeine Anlagen“.
Übernehmen Sie die vorgeschlagene Dateitypliste und ergänzen Sie bei Bedarf weitere Typen.
Wählen Sie als Aktion „Nachricht ablehnen und Unzustellbarkeitsbericht senden“ oder „Quarantäne“.
Senden Sie testweise eine harmlose Datei mit gesperrter Endung an ein Pilotpostfach und prüfen Sie die Blockierung.
Hier finden Sie die Einstellung
- Microsoft Defender Portal (security.microsoft.com)
- E-Mail & Zusammenarbeit
- Richtlinien & Regeln
- Bedrohungsrichtlinien
- Antischadsoftware
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Der Filter für gefährliche Dateianhänge ist aktiv
So prüft Auditspiegel es
Diese Einstellung prüft Auditspiegel derzeit nicht automatisch. Der Bericht führt sie im Abschnitt „Was wir nicht geprüft haben“ mit diesem Grund auf:
Diese Schutzeinstellung für E-Mails ist nur über Exchange Online PowerShell auslesbar, nicht über die Microsoft-Schnittstelle, die Auditspiegel heute nutzt. Auditspiegel prüft sie in einer späteren Version automatisch. Bis dahin prüfen Sie sie bitte im Microsoft Defender Portal (security.microsoft.com) im Bereich „E-Mail & Zusammenarbeit“.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Exchange Online PowerShell: Get-MalwareFilterPolicy | fl Name,EnableFileFilter,FileTypes; aktivieren mit Set-MalwareFilterPolicy -Identity Default -EnableFileFilter $true
Bezüge
- SCuBA-Baselines der CISA
- MS.SECURITYSUITE.1.1v1: Ausführbare Dateianhänge blockieren
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- APP.5.3.A4: Spam- und Virenschutz auf dem E-Mail-Server
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.